Gemeinderatsbericht vom 18.12.2023
Gemeinderatsbericht vom 18.12.2023
Zur letzten Gemeinderatssitzung am 22.1.2024 waren 15 Zuhörer/Innen anwesend und es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst.
Baugesuche
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu vier Baugesuchen in Haßmersheim.
Bebauungsplan „Seeacker II – 1. Änderung“ (ehemalige Polsterfabrik)
a) Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
b) Billigung des Entwurfs und Freigabe für die Offenlegung nach § 3 (2) BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
Zur Nutzung eines vorhandenen Baulandpotenzials durch eine verdichtete Wohnbebauung im zentralen Siedlungsbereich des Ortsteils Neckarmühlbach (ehemalige Polsterfabrik an der Heinsheimer Straße) wird die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die Familienheim Mosbach eG plant die Errichtung einer Wohnanlage im Ortsteil Neckarmühlbach. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die rechtliche Grundlage für die Realisierung der geplanten Wohnbebauung geschaffen werden. Der Gemeinderat beschloss die Behandlung und Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Außerdem billigte er den Entwurf zum Bebauungsplan „Seeacker II – 1. Änderung“ mit Datum vom 8.1.2024 und gab diese für die Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB frei. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.
Künftige bauliche Entwicklung der gemeindlichen Asyl- und Obdachlosenunterkunft Neckarweg 2 in Haßmersheim-Hochhausen
Das Gebäude im Neckarweg 2 wird seit Jahrzehnten als Hauptstandort für Geflüchtete und Obdachlose genutzt. Das Gebäude befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand mit erheblichem Sanierungsstau. Insbesondere die technische Ausstattung ist u.a. im Bereich Stromversorgung und Brandschutz nicht mehr auf dem heutigen Stand der Technik. Bereits im letzten Jahr hat sich der Technische Ausschuss in öffentlicher Sitzung damit befasst. Der Gemeinderat stimmte dem Abbruch der bestehenden Obdachlosenunterkunft mit Nebengebäuden und dem Ersatzbau einer Unterkunft für Geflüchtete und Obdachlose im Neckarweg 2 in Hochhausen zu. Ebenfalls der Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau einer Unterkunft für Geflüchtete und Obdachlose in Holzbau-Sanitärcontainer Bauweise (Variante 3) im Neckarweg 2 in Haßmersheim-Hochhausen, an das Architekturbüro Huber aus Mosbach. Das Gebäude wird als Ersatzbau für die bestehende und als Abbruch vorgesehene Obdachlosenunterkunft an gleicher Stelle errichtet.
Zustimmung zur Eingliederung des Eigenjagdbezirks der Gemeinde Haßmersheim in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Haßmersheim/Neckarmühlbach
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen, auf die Selbstständigkeit des gemeindlichen Eigenjagdbezirks in den Distrikten Seerain und Garnberg gemäß § 10 Abs. 4 JWMG (Jagd- und Wildtiermanagementgesetz) ab 1.4.2024 für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit bis zum 31.3.2030, zu verzichten.
Kommunalwahlen am 9.6.2024
hier: Besetzung des Gemeindewahlausschusses und Kenntnisnahme zur Bildung der Wahlbezirke
Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen (Gemeinderat und Kreistag) sowie die Europawahl statt. Nach § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Gemeinderat nahm von der Bildung der Wahlbezirke Kenntnis und stimmte der Besetzung des Gemeindewahlausschusses zu.
Einführung digitale Gremienarbeit
hier: Beratung und Beschlussfassung
Mit Blick auf die Digitalisierung und das Onlinezugangsgesetz wird die Einführung des Ratsinformationssystems (kurz: RIS) notwendiger denn je. Der Gemeinderat beschloss die Einführung des digitalen Ratsinformationssystems „KommunalPLUS Ratsinformation“ der Firma comundus regisafe GmbH aus Waiblingen zum Angebotspreis von rund 15.000,00 EUR brutto. Die vollständige Umstellung auf die digitale Gremienarbeit ist im 2. Halbjahr 2024 in der Amtszeit des neu gewählten Gemeinderats vorgesehen. Die Verwaltung wurde beauftragt und ermächtigt, die dazu notwendigen Softwarekomponenten und Endgeräte auf IOS Basis (Apple iPad) auszuschreiben und zu beschaffen und die notwendig werdenden rechtlichen Änderungen vorzubereiten. Der Gemeinderatsbeschluss vom 14.10.2019 ist damit redundant.
Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen, gemäß § 78 Abs. 4 GemO die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen in Höhe von insgesamt 6.705,14 EUR anzunehmen.
Mitteilungen
Bürgermeister Ernst informierte unter anderem über verschiedene Themen und Sachstände, wie z.B. über verschiedene Baumaßnahmen und deren voraussichtliche Vergabetermine im Jahr 2024.