Ausschusssitzung Kinder- und Jugend
icon.crdate10.05.2024
Wie jedes Jahr ist die Vorberatung und ausführliche Vorstellung der Bedarfsplanung ....
Ausschusssitzung Kinder- und Jugend
Wie jedes Jahr ist die Vorberatung und ausführliche Vorstellung der Bedarfsplanung ein zentrales Thema der Kinder- und Jugendausschusssitzung.
Mit der Bedarfsplanung soll sichergestellt werden, dass man den Anforderungen an den Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder gerecht wird.
Bedarfsplanung bedeutet Praxisentwicklung in der Kommune, ihre kontinuierliche Beobachtung und Bewertung; sie ist ein Prozess der kontinuierlichen Abstimmung aktueller Angebote mit einer sich verändernden Gesellschaft und mit sozial- wie auch bildungspolitischen Entscheidungen. Die Planung eines bedarfsgerechten Angebots zielt also nicht nur auf die quantitative Vorhaltung ausreichender Betreuungsplätze sondern auch auf die qualitative Konzeption der Einrichtungen.
In den letzten Jahren sind verschieden Betreuungsansprüche rechtskräftig geworden.
0 – 1 Jahr
Für Kinder im Alter unter einem Jahr gilt eine objektiv-rechtliche Verpflichtung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe zur Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, wenn ein gesetzlich anerkannter (Mindest-) Bedarf im Einzelfall festgestellt worden ist.
1 – 3 Jahre
Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab der Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.
3 Jahre bis Schuleintritt
Für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Grundschulkinder
Für das Schulalter gilt derzeit die objektiv-rechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots. Ab August 2026 haben Grundschulkinder einen Anspruch auf ganztägige Förderung. Diese Regelung gilt ab August 2026 für alle Kinder, die in diesem Jahr eingeschult werden. In den Folgejahren wird die Regelung jeweils um eine Klassenstufe ausgeweitet. Ziel ist es, ab August 2029 für alle Kinder in den Klassenstufen eins bis vier ganztägige Förderung anbieten zu können.
In Haßmersheim können wir aus aktueller Sicht dem jetzigen und künftigen Bedarf gerecht werden. Hierzu bedarf es vor allem einer ständigen Reflexion und Analyse. Dennoch ist nie mit Sicherheit vorhersehbar wie sich die Kinderzahlen entwickeln.
Neben diesen Aufgaben der Kommune zur Deckung des Rechtsanspruchs wurden in der Ausschusssitzung von der Verwaltung auch die Themen Familienzentrum und offene Jugendarbeit in der Gemeinde Haßmersheim angesprochen.
Um tatsächlich ein Angebot für alle Altersklassen zu haben wurde dem Ausschuss kurz präsentiert was es bedeuten würde, den Jugendlichen den aktuell ungenutzten Jugendraum wieder zur Verfügung zu stellen. Die offene Kinder- und Jugendarbeit bietet einen Ort der sozialen, politischen und kulturellen Bildung sowie ein freizeitorientiertes Sozialisationsfeld parallel zur Schule/Ausbildung, Familie und Peer-Group. Die offene Kinder- und Jugendarbeit könnte die bestehende sehr gute Jugendarbeit der Haßmersheimer Vereine ergänzen.
Außerdem wurden die Ideen kurz präsentiert, die es bereits zum Thema Familienzentrum in der neuen Kita Neckarburg gibt. Das Familienzentrum ist Begegnungsstätte für Eltern und deren Kinder. Es ist Treffpunkt, um Kontakte zu knüpfen und sich auszutauschen. Auch soll es Angebote im Bereich der Elternbildung, Veranstaltungen für junge Familien, Beratung und Begleitung geben.
So schön diese Angebote klingen und sicher ein weiterer Schritt Richtung familienfreundliche Kommune sind, sollte allen Beteiligten klar sein, dass solche Angebote nur mit materiellen, personellen und zeitlichen Ressourcen umzusetzen sind.