Gemeinderatsbericht vom 21.10.2024
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Zur letzten Gemeinderatssitzung am 21.10.2024 waren 21 Zuhörer*Innen anwesend...
Gemeinderatsbericht vom 21.10.2024
Zur letzten Gemeinderatssitzung am 21.10.2024 waren 21 Zuhörer*Innen anwesend und es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst.
Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
hier: Beratung und Beschlussfassung
Die Hebesatzsatzung der Gemeinde Haßmersheim wurde letztmalig am 13.12.2010 geändert und ist am 1.1.2011 in Kraft getreten; seit dieser Zeit, also seit fast 14 Jahren sind die derzeitigen Hebesätze unverändert. Dies war aber nicht Anlass für die Beratung im Gemeinderat, sondern die sogenannte Grundsteuerreform, welche aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung in ganz Deutschland umgesetzt werden muss. In Baden-Württemberg wird das modifizierte Bodenwertmodell angewendet, dadurch verändern sich die Grundsteuermessbeträge des Finanzamtes, weshalb die Gemeinde zum 1.1.2025 eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A (künftig 460 v.H.) und die Grundsteuer B (künftig 380 v.H.) vornehmen muss. Dies ist notwendig, damit die Gemeinde keinen finanziellen Nachteil gegenüber dem Status Quo erleidet, d.h. es wurde die sogenannte Aufkommensneutralität beachtet.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung).
Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Haßmersheim
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung 2024
Gemäß § 3 Abs. 1 Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg sind die Gemeinden verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Herr Bachmann von der mit der Fortschreitung des Feuerwehrbedarfsplanes beauftragten Firma FORPLAN war zur Sitzung anwesend und hat ausführlich den Feuerwehrbedarfsplan vorgestellt. Die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes enthält alle wesentlichen Planungsgrößen sowie Mindestleistungen, die durch eine örtliche Feuerwehr im Regelfall zu erfüllen sind. Im Anschluss an eine umfangreiche Aussprache im Gremium beschloss der Gemeinderat einstimmig die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Gemeinde Haßmersheim.
Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
hier: Beratung und Beschlussfassung
Die Feuerwehrentschädigungssatzung regelt drei Dinge: die Entschädigung für die Teilnahme an Einsätzen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und die Entschädigung für über das übliche Maß hinausgehendes Engagement der ehrenamtlichen Funktionsträger. Diese Satzung war veraltet und nach über 20 Jahren wurden nunmehr neue Sätze für das Engagement der freiwilligen Feuerwehrangehörigen festgesetzt. Der Gemeinderat beschloss die Feuerwehrentschädigungssatzung mit Wirkung zum 01.01.2025 wie vorgelegt.
Ehrenordnung der Gemeinde Haßmersheim
hier: Beratung und Beschlussfassung
Um eine einheitliche Regelung für die Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements zu schaffen, wurden die bisherigen Regelungen im Rahmen einer Ehrenordnung der Gemeinde zusammengefasst. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgelegte Ehrenordnung über Ehrungen, Jubiläen und Repräsentationsaufgaben.
Mitteilungen
Bürgermeister Ernst informierte unter anderem darüber, dass die Bewegungshaltestellen am Neckarvorland noch vor den Herbstferien durch die Sportfreunde mit dem Deutschen Turner Bund (DTB) eingeweiht werden. Des Weiteren gab er bekannt, dass Frau Lisa Kropmaier die neue Außenstellenleiterin der Volkshochschule Mosbach für Haßmersheim ist. Außerdem informierte der Bürgermeister über den Stand des Glasfaserausbaus in allen drei Ortsteilen aufgrund der jüngsten Berichterstattungen zur Situation bei der BBV/toni.