Aktuelles: Gemeinde Haßmersheim

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Bericht aus dem Gemeinderat vom 18.11.2024

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Zur letzten Gemeinderatssitzung am 18.11.2024 waren 9 Zuhörer*Innen anwesend...

Bericht aus dem Gemeinderat vom 18.11.2024

Zur letzten Gemeinderatssitzung am 18.11.2024 waren 9 Zuhörer*Innen anwesend und es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Alle Sitzungsunterlagen und Beschlüsse stehen jederzeit online über das Ratsinformationssystem der Gemeinde Haßmersheim (www.hassmersheim.de) für Interessierte zur Verfügung.

 

Baugesuch Theodor-Heuss-Straße 53

Antrag auf zeitweise Änderung der Betriebsweise gem. § 18 Abs. 1 BetrSichV zur bestehenden Erlaubnis und gem. § 41 AwSV

Auf dem Grundstück Theodor-Heuss-Straße 53, wird seit über 40 Jahren eine ESSO Station betrieben. Nun soll unter Verwendung der vorhandenen Tanktechnik zusätzlich ein Tankautomat, zwischen den Zapfsäulen, aber außerhalb der Explosionszonen, aufgestellt und betrieben werden. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen i.S.d. § 36 BauGB für die zeitweise Änderung der Betriebsweise mit Aufstellung und Inbetriebnahme eines Tankautomaten.

 

Baugesuch Nachtigallenweg 26

Herstellung von Gartenterrassen mit Winkelstützmauern im Zuge der Außenanlagengestaltung

Die Bauherrschaft plant die Herstellung von Gartenterrassen mit Winkelstützmauern im Zuge der Außenanlagengestaltung auf dem Flurstück 3785, Nachtigallenweg 26. Im oberen Hangbereich ist ein Pool (tiefergelegter Whirlpool) mit offener Dusche und einer Lounge geplant. Im Bereich zur Straße wurde an die bestehende Terrasse eine Erweiterung ausgeführt. 138,08 m² überschreiten dabei die Baugrenze. Der Gemeinderat lehnte einstimmig die Überschreitung des Baufensters für die Herstellung von Gartenterrassen mit Winkelstützmauern ab. Gleichzeitig wurde die Errichtung der Einfriedung in Höhe von 1,40 m, die Erweiterung der Terrasse über das Baufenster hinaus, die Herstellung der Dusche, Lounge und Pool abgelehnt. Die bereits begonnene Bauausführung wird seitens der Gemeinde Haßmersheim als Trägerin der Planungshoheit ausdrücklich missbilligt.

 

Nachtrag zum Kindergartenvertrag zwischen der Gemeinde Haßmersheim und der römisch-katholischen Kirchengemeinde MOSE Mosbach- Elz-Neckar

hier: Beratung und Beschlussfassung

Eine Pflichtaufgabe der Gemeinden ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen vorzuhalten. Das Angebot an Betreuungsplätzen muss nicht allein von kommunalen Einrichtungen bereitgestellt werden, es ist hierbei der Kommune möglich, mit freien oder kirchlichen Trägern zu kooperieren. Diese werden dann in die kommunale Bedarfsplanung aufgenommen. Die Gemeinde beteiligt sich dabei gemäß § 8 KiTaG an den Betriebskosten der freien Träger. In der Gemeinde Haßmersheim ist der katholische Kindergarten St. Christophorus mittlerweile der einzige freie bzw. kirchliche Träger. Nach einem ausführlichen Sachstandsbericht durch Herrn Muth der katholischen Verrechnungsstelle, stimmte der Gemeinderat dem Nachtragsvertrag zum Kindergartenvertrag über den Betrieb und die Förderung des katholischen Kindergartens St. Christophorus in Haßmersheim vom 26. November 2003 in der Fassung des Änderungsvertrages vom 01. Januar 2025 zu. Dadurch erhöht sich der Investitionskostenzuschuss von aktuell 70% durch die politische Gemeinde auf 75% im Jahr 2025 und ab 2026 sodann auf 80%: Monetär entscheidender ist die Erhöhung der Betriebskostenbeteiligung der politischen Gemeinde von 89% auf 90% jährlich ab dem Jahr 2025. Legt man das Betriebsdefizit aus dem Jahr 2023 zu Grunde, würde dies anstelle von 760.592,59 EUR sodann 768.884,90 EUR bedeuten. In Zukunft ist mit deutlich steigenden Betriebsdefiziten in sämtlichen Kindertageseinrichtungen zu rechen.

 

Möblierung des Neubaus Kita Neckarburg

Der Gemeinderat stimmte den folgenden Vergaben zu:

  • Möblierung der Gruppen-, Neben- und Funktionsräume an die Firma Schneider-Mosolf Möbel mit der Angebotssumme von 37.274,41 €.
  • Einbau der Kindergarderoben und Personalspinde an die Firma Schneider-Mosolf Möbel mit der Angebotssumme von 61.465,88 €.
  • Einbau der Kinderküchen in den Gruppenräumen und der Wickelkombinationen an die Firma Schneider-Mosolf Möbel mit der Angebotssumme von 48.116,46 €.
  • Einbau der Fensterbänke/ Sitzbänke in den Gruppenräumen an die Firma Schneider-Mosolf Möbel mit der Angebotssumme von 36.552,04 €.
  • Ergänzung der Möblierung durch besondere Tische an die HABA Sales GmbH & Co. KG mit der Angebotssumme von 11.144,02 €.
 

Neubau Kita Neckarburg - Einbau der Ausgabeküche

Zur Einrichtung der Ausgabeküche/ Anlieferungsküche stimmte der Gemeinderat den Vergaben für den Einbau des Küchenbereichs durch die Firma Küche-Direkt mit der Angebotssumme von 13.661,00 € sowie den Einbau der Spülanlage durch die Firma Müller Gastro-Technik mit der Angebotssumme von 14.663,42 €, zu.

 

Erlass einer Hundesteuersatzung

Die Hundesteuersatzung wurde zuletzt im Jahr 2012 geändert. Die neue Fassung basiert auf der Mustersatzung des Gemeindetages von 2014. Die Neufassung der Hundesteuersteuersatzung dient der Aktualisierung und Neuregelung einzelner Bereiche mit geringfügiger Erhöhung des Steuersatzes.

Der Gemeinderat beschloss die Hundesteuersatzung mit dem Änderungsvorschlag aus der Mitte des Gemeinderats die Steuer für den Ersthund um 8,00 € auf nunmehr 100,00 € zu erhöhen. Des Weiteren wurde eine Regelung für Kampfhunde und ein Befreiungstatbestand für Jagdhunde in die Satzung aufgenommen.

 

Vorberatung der 36. Verbandsversammlung des Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebietes Elz-Neckar" am 27.11.2024

Der Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Elz-Neckar“ hat zur 36. Verbands-versammlung am Mittwoch, den 27.11.2024 um 17:30 Uhr in Obrigheim (Kläranlage) eingeladen. Der Gemeinderat erteilte seinen Vertretern in der 36. Verbandsversammlung die Weisung den Beschlussvorschlägen gemäß den Sitzungsvorlagen des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Elz-Neckar“ zuzustimmen.

 

Vorberatung der 152. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Elz-Neckar

Der Abwasserzweckverband Elz-Neckar (kurz: AZV) hat zur 152. Verbandsversammlung am Mittwoch, den 27.11.2024 um 18:30 Uhr in Obrigheim eingeladen. Der Gemeinderat ermächtigte den Vertreter der Gemeinde Haßmersheim, den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten der 152. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Elz-Neckar zuzustimmen.

 

Vorberatung der 153. Verbandsversammlung des Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach am 04.12.2024

Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach hat zur 153. Verbands-versammlung am Mittwoch, den 04.12.2024 um 18:00 Uhr in Neckarbischofsheim eingeladen. Der Gemeinderat erteilte seinen Vertretern in der 153. Verbandsversammlung die Weisung den Beschlussvorschlägen, gemäß den Sitzungsvorlagen des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach, zuzustimmen.

 

Erlass der 1. Änderungsverordnung zur Polizeiverordnung

Der Gemeinderat beschloss, die 1. Änderungsverordnung zur Polizeiverordnung. Nach Hinweis durch die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis) auf einen Fortschreibungsfehler in der kürzlich erlassenen Polizeiverordnung müssen zwei Zahlen abgeändert werden. Die Änderungen betreffen § 16 Abs. 3, sowie § 21 Abs. 1. Aus Rechtssicherheitsgründen ist die erneute Beschlussfassung im Gemeinderat hierfür erforderlich.

 

Mitteilungen

Bürgermeister Ernst informierte unter anderem darüber, dass die Johannes-Diakonie in der Schulmensa eine Preisanpassung vorgenommen hat. Des Weiteren gab er bekannt, dass in der Heinsheimer Straße 31 in Neckarmühlbach eine Wohnung zur Anschlussunterbringung für Obdachlose und Geflüchtete angemietet wurde.

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