Bericht aus dem Gemeinderat vom 20.11.2024
icon.crdate03.12.2024
Zur letzten Gemeinderatssitzung am 20.11.2024 waren 4 Zuhörer*Innen anwesend...
Bericht aus dem Gemeinderat vom 20.11.2024
Zur letzten Gemeinderatssitzung am 20.11.2024 waren 4 Zuhörer*Innen anwesend und es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Alle Sitzungsunterlagen und Beschlüsse stehen jederzeit online über das Ratsinformationssystem der Gemeinde Haßmersheim (www.hassmersheim.de) für Interessierte zur Verfügung.
Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2025 und 2026
Die letzte Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Haßmersheim für den Zeitraum 2023 - 2024 wurde am 18.12.2023 im Gemeinderat behandelt. Das Büro Schmidt und Häuser aus Nordheim wurde erneut mit der Erstellung der Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren beauftragt und hat diese Gebührenkalkulation im November 2024 fertiggestellt.
Gegenüber den aktuellen Gebührensätzen von 2,31 €/m³ Schmutzwasser und 0,56 €/m² überbauter und befestigter Fläche ergeben sich in den Jahren 2025-2026 in Summe bei nahezu allen gebührenpflichtigen Personen hohe finanzielle Entlastungen. Da die Niederschlagswassergebühr um 0,06 € nach oben angepasst werden soll, kann es im Einzelfall zu höheren Abwassergebühren führen. Durch die geplante, starke Absenkung der Schmutzwassergebühr um 0,37 €/m³ wird es in den allermeisten Fällen in Summe zu einer finanziellen Entlastung für die gebührenpflichtigen Personen führen.
Die vorgesehene Absenkung der Schmutzwassergebühr in den Jahren 2025-2026 ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass in vergangenen Gebührenkalkulationen eingeplante Kanalunterhaltungsmaßnahmen nicht oder aber nicht im geplanten Umfang umgesetzt wurden, wodurch Gebührenüberschüsse entstanden sind, welche nunmehr ausgeglichen werden müssen.
Dem vorgeschlagenen Bemessungszeitraum für 2025-2026 wurde seitens des Gemeinderats zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
Die ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen bzw. ausgleichsfähigen Kostenunterdeckungen aus Vorjahren wurden in der Kalkulation wie folgt zum Ausgleich eingestellt:
- Schmutzwasserbeseitigung
Kostenüberdeckung aus 2019-2020 in Höhe von 498.416 €
- Niederschlagswasserbeseitigung
Kostenüberdeckung aus 2019-2020 in Höhe von 176.395 €
Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation wurden die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung wie folgt festgesetzt:
Für den Zeitraum 01/2025 – 12/2026
- Schmutzwassergebühr 1,94 €/m³ Abwasser
- ermäßigte Schmutzwassergebühr für Grundstücke, die mittels eines privaten Kanals an eine Kläranlage angeschlossen sind 0,58 €/m³ Abwasser
- Niederschlagswassergebühr 0,62 €/m² überbaute und befestigte Fläche
Bei diesen Gebührensätzen handelt es sich um auf zwei Nachkommastellen abgerundete Gebührenobergrenzen. Diese Abrundung hat zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckungen zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckungen zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.
Des Weiteren wurde die Verwaltung ermächtigt, eine Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2027 ff. bei einem fachkundigen Büro zu beauftragen.
Beschlussfassung über die 10. Änderung der Abwassersatzung vom 19.12.2006
hier: Anpassung der Abwassergebühren
Nachdem die Abwassergebühren im Rahmen der Gebührenkalkulation neu ermittelt wurden ist es notwendig, diese neuen Gebühren in die Abwassersatzung aufzunehmen. Der Gemeinderat stimmte der 10. Änderung der Abwassersatzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zu.
Vorläufige Schlussabrechnung Stadtbahn Heilbronn Nord:
Baukosten der DB für die Realisierung der Stadtbahn Nord ab Neckarsulm Bahnhof bis nach Mosbach und Sinsheim
Der Gemeinderat stimmte der vorläufigen Endabrechnung des Stadtbahnprojekts Heilbronn Nord durch die DB zu. Danach ergab sich für die Gemeinde Haßmersheim ein Guthaben in Höhe von insgesamt 169.591,42 Euro. Die Einnahme wird im Haushalt 2025 eingeplant.
Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG
hier: Beratung und Beschlussfassung
Der verabschiedete Entwurf des Jahressteuergesetz 2024 sieht insbesondere eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Anwendung von § 2b Umsatzsteuergesetz um weitere zwei Jahre bis einschließlich 31. Dezember 2026 vor. Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 inzwischen am 18.10.2024 verabschiedet, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 22.11.2024.
Die Gemeinde Haßmersheim wird die Regelungen des § 2b UStG erst ab dem 01.01.2027 anwenden.
Gemeindliche Asyl- und Obdachlosenunterkunft Neckarweg 2 in Haßmersheim-Hochhausen
hier: Beratung und Beschlussfassung über Realisierung und Planungsleistungen
Aktuell befinden sich im Gemeindegebiet Haßmersheim an 13 Standorten insgesamt 64 Personen in der Asyl- und Obdachlosenunterbringung. Davon sind 5 Standorte im Gemeindeeigentum und die übrigen Standorte sind von Dritten von der Gemeinde Haßmersheim zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe angemietet. Aktuell haben wir bei der Asyl-Anschlussunterbringung laut Landratsamt noch 9 Personen offen und in deren 6-Monats-Prognose sind es 23 Personen. Dies hängt aber von der genauen Zuweisung in den Landkreis ab. Jedoch müssen wir bei vier aktuell angemieteten Standorten kurz- bzw. mittelfristig damit rechnen, dass diese uns nicht mehr zur Verfügung stehen. Darüber hinaus haben wir die nicht planbaren Unterbringungen von Obdachlosen z.B. durch Zwangsräumungen oder Hausverweise noch zu berücksichtigen. Auf die bisherige Unterrichtung des Gemeinderates wird verwiesen.
Ziel der Gemeindeverwaltung ist es, auch in Zukunft zur Erfüllung dieser gemeindlichen Pflichtaufgabe eine bedarfsgerechte Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten in der Gemeinde Haßmersheim gewährleisten zu können. Gleichzeitig muss diese Aufgabenerfüllung im angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis zu der sonstigen gemeindlichen Aufgabenerfüllung stehen.
Das Gebäude im Neckarweg 2 in Hochhausen wird seit Jahrzehnten als Hauptstandort für Obdachlose und Geflüchtete mit einer max. Belegungszahl von bis zu 20 Personen genutzt. Das Gebäude befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand mit erheblichem Sanierungsstau. Insbesondere die technische Ausstattung ist u.a. im Bereich Stromversorgung und Brandschutz nicht mehr auf dem heutigen Stand der Technik und es besteht dringender Handlungsbedarf. Aufgrund des bestehenden Sanierungsstaus, sowie erheblichen Mängeln in der Bausubstanz, ist u.a. aus statischen Gründen eine Sanierung nicht realisierbar.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung für die in der aktuellen Gemeinderatssitzung vorgestellte Planung des Abbruchs sowie des Neubaus der gemeindlichen Asyl- und Obdachlosenunterkunft in Hochhausen umzusetzen und eine Baugenehmigung zu beantragen. Vorsorglich erteilt der Gemeinderat bereits jetzt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Der Gemeinderat beauftragte das Architekturbüro Huber aus Mosbach mit den Planungsleistungen Leistungsphase 1-9, i.H.v. 170.338,93 € brutto für den Neubau der gemeindlichen Asyl- und Obdachlosenunterkunft in Hochhausen.
Der Gemeinderat beauftragte das Planungsbüro für Elektrotechnik Uwe Leinberger aus Haßmersheim-Hochhausen mit den Fachingenieurleistungen Elektro zum Honorar i.H.v. 28.398,72 € brutto für den Neubau der gemeindlichen Asyl- und Obdachlosenunterkunft in Hochhausen.
Der Gemeinderat beauftragte das Ingenieurbüro Willhaug GmbH aus Mosbach mit den Fachingenieurleistungen Heizung/Lüftung/Sanitär zum Honorar i.H.v. 63.109,30 € brutto für den Neubau der gemeindlichen Asyl- und Obdachlosenunterkunft in Hochhausen.
Der Gemeinderat beauftragte das Ingenieurbüro Kist & Theilig aus Mosbach mit der Fachingenieurleistungen Tragwerksplanung zum Honorar, i.H.v. 43.164,24 € brutto für den Neubau der gemeindlichen Asyl- und Obdachlosenunterkunft in Hochhausen.
Gaslieferung für gemeindeeigene Gebäude ab 2025
hier: Beratung und Beschlussfassung
Aufgrund einer seit 2009 bestehenden, nicht mehr aktuellen, Preis- und Tarifstruktur wurde seitens unseres Gasversorger (Stadtwerke Mosbach) die Gaslieferung für die Liegenschaften der Gemeinde Haßmersheim gekündigt. Dies ist aktuell bei mehreren öffentlichen Gaskunden in der Region der Fall und ruht auf den eingangs erwähnten Regularien, auch wenn dies zum Nachteil des Gasversorgers ist.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung dem wirtschaftlichsten Angebot am Folgetag der Sitzung den Zuschlag auf die Gaslieferung zu erteilen. Gleichzeitig wurde der Verwaltung die Handlungsvollmacht erteilt, für künftige Gasbeschaffungen, je nach Börsenpreisen, kurzfristig zu entscheiden.
Mitteilungen
Bürgermeister Ernst informierte unter anderem darüber, dass die Gemeinde eine Förderung der Schenzinger Stiftung bis zu 50 % der Gesamtkosten für die Säuberung und Sanierung der Kriegerdenkmäler in Neckarmühlbach erhält.