Katzenschutz in Haßmersheim
Katzenschutz in Haßmersheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßmersheim hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2024 die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Ziel dieser Verordnung ist es, freilebende Katzen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu schützen, die durch unkontrollierte Vermehrung entstehen könnten. Oft leiden solche Katzen unter Krankheiten und Unterernährung. Durch die Katzenschutzverordnung wird die Katzenpopulation nachhaltig reguliert, um das Leid der Tiere zu verringern und einen positiven Beitrag zum Tierschutz zu leisten.
Die neue Regelung tritt am 01. Juni 2025 in Kraft.
Die wichtigsten Neuerungen für Katzenbesitzer:
1. Kastrationspflicht
Halterkatzen, denen unkontrollierter, freier Auslauf gewährt wird, müssen ab einem Alter von 5 Monaten kastriert werden. Die Kastration erfolgt auf eigene Kosten durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin.
2. Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
Katzenhalterinnen und –halter sind verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig kennzeichnen zu lassen. Zusätzlich müssen diese Katzen in einem kostenfreien Haustierregister (z.B. TASSO e.V. oder FINDEFIX) registriert werden.
3. Nachweispflicht
Auf Anfrage der Gemeinde Haßmersheim müssen Katzenhalterinnen und –halter den Nachweis über Kastration und Registrierung ihrer Katzen vorlegen können.
4. Ausnahmen
In besonderen Fällen können Ausnahmen von der Kastrationspflicht bei der Gemeinde Haßmersheim beantragt werden. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht bleibt jedoch in jedem Fall bestehen.
Die vollständige Fassung der Katzenschutzverordnung finden sie unter der Rubrik Ortsrecht & Satzungen.
Bei Fragen zur Katzenschutzverordnung steht Ihnen die Gemeindeverwaltung unter den folgenden Kontaktadressen gerne zur Verfügung:
Tel.-Nr.: 06266/791-34