Aktuelle Informationen zum Winterdienst
Aktuelle Informationen zum Winterdienst
Aufgrund der aktuellen anhaltenden Lieferengpässe von Streusalz und für die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Winterdienstes während der kompletten Saison, sind wir darauf angewiesen Salz einzusparen. Denn es gilt der Grundsatz:
Salz umweltgerecht streuen:
So viel wie nötig – so wenig wie möglich
Grundsätzliches zum Winterdienst:
Der Winter ist der gleiche geblieben, die Diskussionen über die Vorgehensweise der Kommunen im Winterdienst auch.
Wie in anderen Städten und Gemeinden, wird auch in Haßmersheim und den Ortsteilen über die Menge des eingesetzten Streusalzes, den personellen Aufwand, den Sicherheitsaspekt und viele andere Begleiterscheinungen die im Rahmen der Winterdiensteinsätze stattfinden, diskutiert.
In Haßmersheim zum Beispiel wurden in den vergangenen Jahren, im Durchschnitt pro Jahr ca. 600 Stunden an Personaleinsatz geleistet, dabei wurden 80 Tonnen Streusalz eingesetzt.
Welche rechtlichen Verpflichtungen der Gemeinde bestehen im Winterdienst?
Es bestehen vereinfacht dargestellt nachfolgende Verpflichtungen:
Innerhalb der geschlossenen Ortslage an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Straßen (beides muss zutreffen) besteht eine Räum-und Streupflicht.
Außerhalb der geschlossenen Ortslage besteht die Streupflicht nur an besonders gefährlichen Stellen, soweit diese ebenfalls verkehrswichtig sind.
Zu den gefährlichen Stellen zählen Bereiche, an denen der Kraftfahrer die von der Glätte ausgehende Gefahr nicht ohne weiteres erkennen und meistern kann, also vor allem scharfe und unübersichtliche Kurven, Straßenverengungen, besondere Gefällstrecken (ab 7% Steigung), Kreuzungen und Einmündungen (soweit unübersichtlich oder schwierig zu durchfahren). Also die Fahrbahnstellen, an denen sich auch ein gewissenhafter und aufmerksamer Kraftfahrer allein nicht mehr zu helfen vermag.
Als verkehrswichtig im Sinne der Rechtsprechung gelten grundsätzlich nur Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, sowie sonstige Verkehrsmittelpunkte, auf denen erfahrungsgemäß mit stärkerem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.
Der Umfang der Räum- und Streupflicht richtet sich grundsätzlich nach der Verkehrsbedeutung der Straßen und der Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Alle Winterdienstmaßnahmen sind nur zur Sicherung des Tagesverkehrs durchzuführen.
Welche Nachteile entstehen durch unverhältnismäßigem Einsatz von Streusalz?
Wirtschaftlichkeit
- Kosten von Streusalz, in Verbindung mit der vorzuhaltenden Lagerkapazität
- hoher Personaleinsatz
- Belastung der Kläranlage
- Treibstoffkosten
Ökologisch
- erhebliche Grundwasserbelastung
- Bepflanzungen werden belastet und teilweise zerstört
Ökonomisch
- Schädigungen an Bauwerken, Haussockel, Betonteilen, Straßen, Treppen usw.
- KFZ- Karosserie
Zusätzlich entstehen Belastungen für die Tierwelt, u.a. reizende Wirkung bei Katzen – und Hundepfoten.
Abstumpfende Streumittel sind keine Alternative!
Abstumpfende Streumittel (z. B. Splitt) verursachen ca. 6-10-fache Kosten wie Streusalz und sind nach dem Winter als Sondermüll zu entsorgen.
Welche ist die richtige Vorgehensweise?
Als gängige Praxis hat sich der „differenzierte Winterdienst“ bewährt, der in der Regel deutschlandweit im kommunalen Bereich durchgeführt wird. Die in der Fachliteratur als „antiquarisch“, „umweltschädliche“ und „unwirtschaftliche“ Philosophie des „schwarzen Winterdienstes“ (alle Straßen geschoben und gesalzen bis die Straßendecke sichtbar wird), ist in den Hintergrund gerückt und bildet die Ausnahme. Hier hat sich die Vorgehensweise des „weißen Winterdienstes“ (auf untergeordneten Seitenstraßen bildet die geschlossene Schneedecke den Fahrbahnbelag) bewährt. Je nach Wetterlage wird das Räum- und Streuverhalten angepasst. Eine Streuung von untergeordneten Seitenstraßen wird in Teilbereichen durchgeführt. Das Befahren der Straßen soll für einen gewissenhaften und umsichtigen Fahrer möglich sein.
In der Vergangenheit haben zugeschobene Parkplätze, Hofeinfahrten und Gehwege durch Räumfahrzeuge zu Unzufriedenheit geführt. Diese Problematik wird sich zumindest in den Seitenstraßen und Stichstraßen entschärfen, da der Schnee auf der Fahrbahn verbleibt.
Diese Vorgehensweise wird auch vom Umweltbundesamt, Umweltverbänden und z. B. dem ADAC empfohlen.
Der Winterdienst wird in 3 Stufen durchgeführt:
1. Stufe Pflichtaufgabe, da beide Merkmale (verkehrswichtig und gefährlich) erfüllt sind.
2. Stufe Sinnvolle Ergänzung zu Stufe 1, jedoch ohne rechtliche Verpflichtung, da nicht beide Merkmale erfüllt sind.
3. Stufe Alle übrigen Flächen
Welche ist die richtige Vorgehensweise für Haßmersheim und die Ortsteile?
Ein differenzierter Winterdienst mit verringertem Salzeinsatz versucht, den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Erfordernissen der Verkehrssicherheit, der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes zu erreichen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung