Landtagswahl am Sonntag, 08.03.2026 - Erteilung von Wahlscheinen
Landtagswahl am Sonntag, 08.03.2026 - Erteilung von Wahlscheinen
Wahlscheine für die Landtagswahl können bis Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr bei der Gemeinde Haßmersheim beantragt werden. Das Rathaus ist bis zu diesem Zeitpunkt besetzt.
Ist ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen, kann dieser bis zum Tag vor der Wahl 12:00 Uhr neu erteilt werden.
In diesen Fällen können Sie am Samstag, 07. März 2026 bis 12:00 Uhr beim Bürgermeisteramt Haßmersheim einen Ersatzwahlschein beantragen. Das Rathaus ist von 9:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0151/26341088 erreichbar.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine noch bis zum Wahlsonntag, 15:00 Uhr in der Sport- und Festhalle, Friedenstraße 2 (Wahlbezirk I) beantragt werden. Gleiches gilt für Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist nach § 11 Abs. 1 Landeswahlordnung oder die Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Landeswahlgesetz versäumt haben oder ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen nach § 18 Abs. 1 Landeswahlordnung oder § 22 Abs. 1 Landeswahlgesetz entstanden ist.
Bei plötzlicher Erkrankung ist unbedingt darauf zu achten, dass ein beauftragter Dritter durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen muss, dass er zur Wahlscheinantragstellung berechtigt ist.
Bitte beachten Sie auch, dass die Wahlunterlagen bis 18:00 Uhr am Wahlsonntag bei der Gemeinde Haßmersheim, Theodor-Heuss-Straße 45, 74855 Haßmersheim, eingegangen sein müssen.

