Bericht aus dem Technische Ausschuss vom 03.07.2023
Bericht aus dem Technische Ausschuss vom 03.07.2023
Am Montag, den 03.07.2023 tagten die Mitglieder des technischen Ausschusses im Sitzungssaal des Rathauses in Haßmersheim
Vorstellung AKP und Befahrung Kanal nach EKVO Neckarmühlbach
Herr Lysiak vom Ingenieurbüro für Kommunalplanung aus Mosbach führte den Tagesordnungspunkt, untergliedert in Zustandsbewertung, Sanierungsumfang, Fördermöglichkeiten, Hydraulische Berechnung, Umbaumaßnahmen und Exkurs KOSTRA DWD 2020, aus. Der Technische Ausschuss nahm den Sachstandsbericht zur Eigenkontrollverordnung in Neckarmühlbach, sowie den Zustandsbericht zum Allgemeinen Kanalisationsplan Neckarmühlbach zur Kenntnis. Die Verwaltung wurde ermächtigt einen Antrag für das Sanierungspaket SK0 und SK1 nach den Förderrahmenrichtlinien Wasser zu stellen.
Beauftragung der Ingenieurleistungen an IFK Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB für offene und geschlossene Bauweise Kanalsanierung
Herr Lysiak stellt den Tagesordnungspunkt „offene und geschlossene Kanalsanierung“ anhand von Plänen vor. Der Technische Ausschuss beauftragte das Ingenieurbüro IFK aus Mosbach mit den Objektplanungsleistungen für die Kanalsanierung in geschlossener sowie und offener Bauweise.
Wasserentnahme aus dem Neckar mittels Pumpe zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen, FlstNr.: 259/11, Neckarmühlbach
Ein mittelständiges Unternehmen befasst sich mit Biosaatgut und engagiert sich stark in der Züchtung von neuen Sorten für den Biolandbau. Dieses Unternehmen ist daran interessiert, den Standort Neckarmühlbach (MAS Seeds) in die Züchtungsinfrastruktur zu übernehmen, Da mit Gemüsekulturen bewirtschaftet werden soll, ist es entscheidend für den Betrieb, dass die Möglichkeit besteht, bei Bedarf die Freilandflächen zu bewässern. Die Firma Sativa wird das Grundstück lediglich pachten, wenn Wasser aus dem Neckar entnommen werden kann, Der Technische Ausschuss nimmt die Beantragung zur Kenntnis und erhebt keine Einwendungen gegen das Vorhaben im Rahmen des Biosaatzuchtbetriebs.
Errichtung eines Carports außerhalb des Baufensters, Jakob-Bleyer-Straße 20, FlstNr.: 4618
Der Antragsteller hat beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis die Errichtung eines Carports außerhalb des Baufensters im Plangebiet NORD I angefragt. Der Technische Ausschuss stimmte einer geplanten Errichtung eines Carports außerhalb des Baufensters zu.
Nutzung der Grundstücke Flst.Nr. 149 und 150 in der Haßmersheimer Keltergasse hier: Weiteres Vorgehen Kelterbetrieb und Parkplatz
Die bestehende gemeindliche Kelter wird aufgegeben und entsprechend verwertet. Die Gemeinde Haßmersheim stellt den Standort für eine mobile Kelter jährlich zur Verfügung. Der Technische Ausschuss sprach sich dafür aus, entsprechend der Präsentation auf dem Kelterparkplatz einen optimierten Wohnmobilstellplatz im Rahmen eines Leader Regionalbudget zu planen.
Künftige bauliche Entwicklung der gemeindlichen Asyl- und Obdachlosenunterkunft Neckarweg 2, Haßmersheim-Hochhausen hier: Beschlussfassung und Beschlussfassung
Das Gebäude im Neckarweg 2 wird seit Jahrzehnten als Hauptstandort für Asyl- und Obdachlosenunterkunft genutzt. Das Gebäude befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Insbesondere die technische Ausstattung ist u.a. im Bereich Stromversorgung und Brandschutz nicht mehr auf dem heutigen Stand der Technik und eine Sanierung ist aus statischen Gründen nicht realisierbar. Der Technische Ausschuss der Gemeinde Haßmersheim nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmt einer Abbruchmaßnahme Neckarweg 2 zu. Der Technische Ausschuss stimmte der Vergabe der Planungsleistungen für die Umsetzung der Abbruchmaßnahme und der Erstellung der Machbarkeitsanalyse an das Architekturbüro Huber aus Mosbach, zu.
eCarsharing Modell für Haßmersheim hier: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Vor dem Hintergrund der finanziellen Lage, sowie der Prüfung von Mobilitätskonzepten für die Gemeinde Haßmersheim sind wir auf das eCarsharing Modell der Firma deer GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Energie Calw GmbH, aufmerksam geworden. Der Technische ermächtigte die Verwaltung hier, die weiteren vorbereitenden Schritte zu übernehmen.
Behandlung von Bausachen während der Sommerpause des Gemeinderats, Kenntnisnahme bereits behandelter Bausachen und Sachstandsberichte
Die Verwaltung wurde ermächtigt, über das gemeindliche Einvernehmen bei einfach gelagerten Bausachen während der Sommerpause zu entscheiden. Bei grundsätzlichen Entscheidungen soll der Technische Ausschuss oder der Gemeinderat kurzfristig eingeladen werden ggfs. im elektronischen Umlaufverfahren entschieden werden. Außerdem nahm der Technische Ausschuss die bereits behandelten Bausachen und Entscheidung der unteren Baurechtsbehörde, die verschiedenen Sachstandsberichte im technischen Bereich sowie zur Kenntnis.