Gemeinderatsbericht vom 27.05.2024
icon.crdate03.06.2024
Zur letzten Gemeinderatssitzung am 22.4.2024 waren 23 Zuhörer*Innen anwesend...
Gemeinderatsbericht vom 27.05.2024
Zur letzten Gemeinderatssitzung am 22.4.2024 waren 23 Zuhörer*Innen anwesend und es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst.
Neubau Kindertagesstätte (KiTa) „Neckarburg“
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Generalunternehmerleistung für den Kita-Neubau mit 6 Gruppen
Bürgermeister Christian Ernst und Frau Dipl.-Ing. (FH) Karin Thiele vom Büro Knorr & Thiele Architekten erläuterten die bisherigen Planungen und den Vergabevorschlag für die Schaffung von bedarfsgerechten Betreuungsplätzen im U3-(Krippen) und Ü3-Bereich (Kindergarten) und dem Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte „Neckarburg“ auf dem Grundstück Flst.-Nr. 8015 (Hölderlinstraße 2/2) in Haßmersheim in Holz-Modulbauweise. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe für die Generalunternehmerleistung für den Kita-Neubau mit 6 Gruppen in Holz-Modulbauweise an die Firma KommInvest GmbH & Co. KG aus Langenburg in Höhe von 4.791.982,01 EUR (brutto) zu.
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Flst.-Nr. 1105 und 1107, Ehrenmalstraße 9
hier: geänderte Planunterlagen
Diese Bauvoranfrage war bereits zum wiederholten Male im Gemeinderat. Nach der erfolgten Aussprache kann der Gemeinderat sich grundsätzlich eine Schaffung von Wohnraum in Form eines Mehrfamilienhauses im Plangebiet „Räderweg“ vorstellen. Das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage mit den geringfügigen Überschreitungen wird nur dann erteilt, sofern auch die Prüfung der unteren Baurechtsbehörde positiv ausfällt.
Örtliche Bedarfsplanung gemäß § 3 Abs. 3 KiTaG
hier: Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Christian Ernst stellte den aktuellen Betreuungsbedarf und die Aussichten bei der Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt ausführlich vor, da nach dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege besteht für die Gemeinde Haßmersheim die jährliche Verpflichtung, eine örtliche Bedarfsplanung aufzustellen. Der Gemeinderat stimmte der in der Sitzungsvorlage enthaltenen örtlichen Bedarfsplanung gemäß § 3 Abs. 3 KiTaG der Gemeinde Haßmersheim für Kinderbetreuungsangebote einstimmig zu.
Satzung über die Benutzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Haßmersheim (Benutzungssatzung für Kinderbetreuungseinrichtungen)
hier: Beratung und Beschlussfassung
Wie jedes Jahr stand die Überprüfung der Kita-Elterngebühren auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Zielvorgabe der Trägerspitzenverbände ist dabei, dass durch Elternbeiträge 20 % der gesamten Kosten gedeckt werden. In Haßmersheim beträgt dieser Kostendeckungsgrad im Jahr 2023 8,95 %. Nach ausführlicher Aussprache und Änderungsvorschlagen stimmte der Gemeinderat mehrheitlich der Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung für die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Haßmersheim (Benutzungssatzung für Kinderbetreuungseinrichtungen) vom 27.5.2024, gültig ab 1.1.2024 sowie der Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 % zum 1.1.2025 und 7,3 % zum 1.1.2026 und der Erhöhung der Verpflegungskosten, gültig ab 1.1.2025, zu.
Satzung über die Benutzung der Grundschulbetreuung an der Friedrich-Heuß-Gemeinschaftsschule in Haßmersheim und Einführung einer Gebühr für die Ferienbetreuung
hier: Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat beschloss die Einführung einer Feriengebühr, gültig ab 01.01.2025 sowie die Erhöhung der Verpflegungskosten, gültig ab 01.01.2025 und die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Grundschulbetreuung an der Friedrich-Heuß-Gemeinschaftsschule in Haßmersheim in Trägerschaft der Gemeinde Haßmersheim vom 27.5.2024, gültig ab 1.1.2024.
Baugebiet „Am Unteren Auweg II“ mit innerörtlicher Entlastungsstraße
hier: Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH über die Erschließungsträgerschaft
Beim Baugebiet „Nord III“ hat sich die Gemeinde Haßmersheim der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (kurz: KE) aus Stuttgart als Erschließungsträger für die Vorbereitung, Durchführung, Finanzierung und Abwicklung der Baulanderschließung bedient. Bürgermeister Christian Ernst erläuterte den aktuellen Planungsstand des Projekts und die weiteren notwendigen Schritte sowie die vorgesehene Beteiligung von betroffenen Anliegern. Dazu ist aber zunächst der Vertragsabschluss mit dem Erschließungsträger notwendig. Nach erfolgter Aussprache stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Abschluss, des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegenden städtebaulichen Vertrags mit Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Haßmersheim und der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (kurz: KE) aus Stuttgart zur Vorbereitung, Durchführung, Finanzierung und Abwicklung der Baulanderschließung des Baugebietes „Am Unteren Auweg II“ mit innerörtlicher Entlastungsstraße, unter Maßgabe der Deckelung der Bruttoherstellkosten gemäß Vorlage, zu.
Lärmaktionsplan Haßmersheim, 1. Überprüfung
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sowie Beschlussfassung über den Abschluss des Verfahrens
In der Februarsitzung des Gemeinderats wurde die 1. Überprüfung ausführlich dem Gemeinderat vorgestellt. Nach der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gab es keine Änderung und daher erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen, die 1. Überprüfung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Haßmersheim auf der Grundlage der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zu verabschieden und öffentlich zu machen. Die Ergebnisse werden an die Landesanstalt für Umwelt, Naturschutz und Messungen Baden-Württemberg (LUBW) weitergeleitet. Darüber hinaus sind diese auch online auf unserer Homepage oder bei der Gemeinde einsehbar.
Kommunale Wärmeplanung im Konvoi „links des Neckars“
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Leistungen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans
Bürgermeister Christian Ernst stellte den aktuellen Sachstand des Gemeinschaftsprojekts von sieben Gemeinden vor und sodann stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Vorgehen und der Beauftragung der MVV Regioplan GmbH aus Mannheim zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für den Konvoi „links des Neckars“ durch die Gemeinde Obrigheim als Konvoiführer zu.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Förderzusage durch das Land Baden-Württemberg. Die Kosten des Verfahrens werden nach Abzug der Förderung, anteilig dem Stand der Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zum 31.12.2023 von der jeweiligen Gemeinde getragen.
Mitteilungen
Bürgermeister Ernst informierte unter anderem darüber, dass Anfang Juni die Baumaßnahme Gemeindeverbindungsweg in Hochhausen losgeht und das Freibad bereits geöffnet ist. Außerdem lädt er nochmals recht herzlich zum Festakt am 07.06.2024 in der Sport- und Festhalle ein.
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