Dienstleistungen: Gemeinde Haßmersheim

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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart
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„White-Label mit Kioskzugang“ zum direkten digitalen Bezug von Vergabeunterlagen auf den Webseiten der Vergabestelle. Sie haben über unsere eVergabesysteme die Möglichkeit, automatisch und ohne weiteren Aufwand, alle Ihre Ausschreibungen auch auf Ihrer eigenen Homepage zu veröffentlichen (inkl. Vorinformationen und vergebener Aufträge). Dadurch erhalten Ihre Bieter freien Zugang zu Ihren Bekanntmachungen und können die Vergabeunterlagen durch einen Kiosk-Zugang direkt digital beziehen, bearbeiten und Angebote abgeben.
Vorteile:

  • Transparenz im Vergabeverfahren
  • Erhöhung der Bieter-Akzeptanz
  • Standardisierung der Ausschreibungsprozesse
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Europäische Union
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Web Inclusion GmbH

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info@eye-able.com

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

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  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Hauptbereich

Jägerprüfung - Zulassung beantragen

Sie dürfen die Jagd nur dann ausüben, wenn Sie einen gültigen Jagdschein besitzen. Um einen Jagdschein zu erhalten, müssen Sie erfolgreich die Jägerprüfung ablegen.

In der Prüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse in fünf Prüfungsfächern nachweisen:

  • Tierarten, Wildbiologie, Wildhege und Land- und Waldbau einschließlich Wildschadensverhütung
  • Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen)
  • Jagdbetrieb, insbesondere Jagdausübung, Jagdarten, Jagdeinrichtungen, Fanggeräte, Führung und Einsatz von Jagdhunden, tierschutz- und artgerechte Haltung von Jagdhunden, Sicherheitsbestimmungen bei der Jagd
  • Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
  • Wildkrankheiten und Behandlung des erlegten Wildes (insbesondere Erkennungsmerkmale der wichtigsten Wildkrankheiten, hygienisch erforderliche Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Lebensmittels Wildbret)

Diese Kenntnisse können Sie sich in einem anerkannten Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung aneignen.

Zum Lehrgang gehören eine theoretische und eine praktische Ausbildung. Er umfasst mindestens 130 Stunden zuzüglich Schießausbildung.

Voraussetzungen

  • Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang einer anerkannten Ausbildungsstätte
  • Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
  • Mindestalter bei Ablegen der schriftlichen Prüfung: 15 Jahre

Verfahrensablauf

Sie müssen sich rechtzeitig zur Jägerprüfung anmelden.

Mindestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfung erhalten Sie von der Prüfungsstelle eine schriftliche Einladung (Ladung). Dadurch sind Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

Sie legen die Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss ab, der aus dem Vorsitzenden und mindestens vier weiteren Mitgliedern besteht.

Die Prüfung besteht aus drei Teilen:

  • Schriftliche Prüfung: die oben genannten fünf Prüfungsfächer mit je 25 Fragen; Multiple Choice-Fragen aus einem bekannten Fragenkatalog; mindestens 13 richtige Antworten pro Fach sind zum Bestehen nötig.
  • Waffenhandhabungsprüfung und Schießprüfung: Prüfen des sicheren praktischen Umgangs mit Lang- und Kurzwaffen. Waffenhandhabung und Schießen werden gemeinsam geprüft und gewertet.
  • Mündlich-praktische Prüfung: Beantwortung mündlicher Fragen und Abfrage beziehungsweise Demonstration praktischer Tätigkeiten und Kenntnisse aus allen oben ganennten fünf Prüfungsfächern, 15 Minuten Prüfungszeit pro Fach.

Fristen

Sie müssen sich spätestens vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung anmelden. Pro Jahr gibt es mindestens vier Prüfungstermine.

Hinweis: Ob in der von Ihnen gewünschten Region eine Prüfung stattfindet, hängt von der Anzahl der Anmeldungen ab. Erkundigen Sie sich hierzu bei der Prüfungsstelle (Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.).

Unterlagen

  • Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
  • Wenn Sie minderjährig sind: schriftliche Einverständniserklärung Ihrer gesetzlichen Vertreter
  • Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr

Kosten

Es fallen Kosten für den Ausbildungslehrgang und die Prüfungsgebühren an.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.

Sonstiges

Angehende Falkner und Falknerinnen können eine eingeschränkte Jägerprüfung ablegen. Dabei entfällt vor allem die Schießprüfung. Wollen sie nach Bestehen der eingeschränkten Jägerprüfung später einen Jahresjagdschein beantragen, müssen sie die fehlenden Prüfungsabschnitte nachholen.
Zusätzlich zur eingeschränkten Jägerprüfung benötigen Falknerinnen und Falkner noch eine spezielle Falknerprüfung, die in Baden-Württemberg nicht abgelegt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilen die Falknerverbände.

Zuständigkeit

Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. (beliehene Prüfungsstelle)

Freigabevermerk

19.03.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg