Lebenslagen: Gemeinde Haßmersheim

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„White-Label mit Kioskzugang“ zum direkten digitalen Bezug von Vergabeunterlagen auf den Webseiten der Vergabestelle. Sie haben über unsere eVergabesysteme die Möglichkeit, automatisch und ohne weiteren Aufwand, alle Ihre Ausschreibungen auch auf Ihrer eigenen Homepage zu veröffentlichen (inkl. Vorinformationen und vergebener Aufträge). Dadurch erhalten Ihre Bieter freien Zugang zu Ihren Bekanntmachungen und können die Vergabeunterlagen durch einen Kiosk-Zugang direkt digital beziehen, bearbeiten und Angebote abgeben.
Vorteile:

  • Transparenz im Vergabeverfahren
  • Erhöhung der Bieter-Akzeptanz
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Europäische Union
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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
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Web Inclusion GmbH

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info@eye-able.com

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

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  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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Hauptbereich

Informationen für Bildungsanbieter

 

Kursdatenbanken

Um mit Ihren Bildungsangeboten möglichst viele Interessenten zu erreichen, können Sie neben der Gestaltung eines eigenen Programms in Papierform oder einer eigenen Kursdatenbank auf Ihren Internetseiten auch auf anbieterübergreifende Onlinekursdatenbanken zurückgreifen. Einträge auf derartigen Seiten haben den Vorteil, dass Sie auch Änderungen an Ihrem Programm kurzfristig bekannt geben können und viele Interessenten erreichen, die nicht nach einem bestimmten Bildungsanbieter, sondern nach Kursen in ihrer Nähe oder nach Kursen zu einem bestimmten Thema suchen.

Tipp: Für nähere Informationen darüber, wie Sie in die Datenbanken aufgenommen werden können und welche Kosten eventuell dafür anfallen, wenden Sie sich bitte direkt an die Betreiber der betreffenden Datenbank.

Weiterbildungsberatung

Auch Ihre Beratungsangebote können Sie in entsprechenden Datenbanken detailliert veröffentlichen. Als Mitglied des Landesnetzwerks Weiterbildungsberatung erfüllen Sie bestimmte Qualitätsnormen für die Weiterbildungsberatung und werden im Weiterbildungsportal entsprechend gekennzeichnet.

Netzwerk Fortbildung und Qualitätsrichtlinien

Als Anbieter von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen haben Sie, sofern Sie die Aufnahmekriterien erfüllen, die Möglichkeit, in dem vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg geförderten Netzwerk für berufliche Fortbildung mitzuwirken. Die regionalen Netzwerke für berufliche Fortbildung in Baden-Württemberg informieren über örtliche berufliche Weiterbildungsangebote (z.B. durch vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg finanziell geförderte Veranstaltungsbroschüren und Werbeflyer) und beraten bei Weiterbildungsfragen.

Nähere Informationen, welche Aufnahmekriterien beim Netzwerk für berufliche Fortbildung gelten und welche Vorteile, aber auch Pflichten Ihnen durch eine Mitgliedschaft entstehen, können Sie im Weiterbildungsportal Baden-Württemberg nachlesen. Dort finden Sie auch eine genaue Beschreibung der Qualitätskriterien, zu deren Einhaltung sich die Mitglieder verpflichten. Als Mitglied eines Netzwerkes sind Sie berechtigt, Ihre Angebote in das Weiterbildungsportal des Landes einzustellen.

Auch als Anbieter von allgemeiner Weiterbildung können Sie Ihre Angebote in das Weiterbildungsportal einstellen; setzen Sie sich dazu mit dem Weiterbildungsreferat des Kultusministeriums (Tel.: 0711-279-2689) in Verbindung.

Hinweis: Auf europäischer Ebene entsteht derzeit der Europäische Qualifikationsrahmen, der es ermöglichen soll, durch Weiterbildungsmaßnahmen erworbene Qualifikationen europaweit zu vergleichen.

Zertifizierung von Bildungsangeboten

Wenn Sie möchten, dass an Ihren Lehrgängen auch Inhaber von Bildungsgutscheinen oder durch andere Förderungen der Agentur für Arbeit unterstützte Menschen teilnehmen können, müssen Sie Ihr Bildungsangebot von der Agentur für Arbeit zertifizieren lassen.

Die Zertifizierung der Bildungsangebote wird im Auftrag der Agentur für Arbeit von "fachkundigen Stellen" durchgeführt. Für diese gibt es ein eigenes Zulassungsverfahren.

Hinweis: Generell ist eine Zertifizierung Ihres Bildungsangebotes für Sie ein Vorteil, da dies für Ihre Kunden auch ein Zeichen ist, dass bestimmte Qualitätsrichtlinien eingehalten werden.

Besondere Regeln gelten für Bildungsangebote, die im Fernunterricht stattfinden. Möchten Sie solche Veranstaltungen anbieten, können Sie Ihre Lehrgänge durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zertifizieren lassen.

Wenn Sie Maßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg anbieten wollen, lassen Sie sich beim Regierungspräsidium Karlsruhe anerkennen.

Förderungen für Bildungsanbieter

Angaben dazu, welche Förderungen es beispielsweise für Bildungsanbieter in Baden-Württemberg gibt, erfahren Sie im Weiterbildungsportal Baden-Württemberg und im Kultusportal.

Wenn Sie als Bildungsträger anerkannt werden wollen, der Maßnahmen nach dem Bildungszeitgesetz anbieten darf, müssen Sie sich ebenfalls registrieren lassen. Alle Informationen dazu finden Sie im Weiterbildungsportal des Landes unter Bildungszeitgesetz oder direkt auf der gemeinsamen Internetseite der vier Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg.

 

Freigabevermerk

 

28.06.2022 Wirtschaftsministerium und Kultusministerium Baden-Württemberg

 

Infobereiche