Wahlen: Gemeinde Haßmersheim

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Rathaus
Wahlen

Hauptbereich

Landtagswahl 2026

Wahlergebnis - Präsentation der Ergebnisse

Haßmersheim, Hochhausen und Neckarmühlbach haben gewählt.

Die vorläufigen Auszählungsergebnisse der Gemeinde Haßmersheim zur Landtagswahl am 08.03.2026 sind am Wahlabend unter diesem Link abrufbar.

Wahlaufruf zur Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in Haßmersheim, Hochhausen und Neckarmühlbach,

 

am kommenden Sonntag, den 8. März 2026, findet die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg statt. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie darüber, welche politischen Schwerpunkte in unserem Bundesland in den kommenden Jahren gesetzt werden.

 

Der Landtag trifft grundlegende Entscheidungen, die unser tägliches Leben unmittelbar betreffen: etwa in der Bildungs- und Schulpolitik, bei der inneren Sicherheit, in Fragen von Wirtschaft und Arbeitsplätzen, bei der Energie- und Umweltpolitik, im Bereich der Verkehrsinfrastruktur oder bei der finanziellen Ausstattung der Städte und Gemeinden. Viele Weichenstellungen, die in Stuttgart vorgenommen werden, wirken sich direkt auf unsere Gemeinde aus – auf unsere Kindergärten und Schulen, auf Bau- und Infrastrukturprojekte, auf Förderprogramme und damit ganz konkret auf das Leben vor Ort.

 

Wir erleben derzeit eine Zeit großer Herausforderungen und Unsicherheiten – weltweit, in Deutschland und auch hier in Baden-Württemberg. Wirtschaftliche Entwicklungen, gesellschaftliche Veränderungen und viele aktuelle Fragen bewegen uns alle. Gerade in solchen Zeiten ist eine starke demokratische Beteiligung von besonderer Bedeutung.

 

Demokratie lebt vom Mitmachen. Wer wählt, übernimmt Verantwortung für unsere gemeinsame Zukunft und stärkt mit seiner Stimme unsere demokratische Gemeinschaft.

 

Sehr erfreulich ist, dass bereits 960 Wahlscheine beantragt wurden. Dieses große Interesse an der Briefwahl, ist ein schönes Zeichen für das Engagement in unserer Gemeinde. Dafür danke ich Ihnen bereits heute herzlich.

 

Ich bitte alle 3.724 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gehen Sie am Sonntag zur Wahl oder machen Sie noch von der Briefwahl Gebrauch. Setzen wir gemeinsam ein Zeichen für eine lebendige Demokratie – für unser Bundesland und für unsere Gemeinde.

 

Mein besonderer Dank gilt schon jetzt den zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in allen Wahllokalen sowie den Kolleginnen und Kollegen der Gemeindeverwaltung für ihren engagierten Einsatz bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl.

 

Herzliche Grüße   

 

Ihr

Christian Ernst 

Bürgermeister

Landtagswahl 2026: Kreiswahlleiter Landrat Dr. Achim Brötel ruft zur Wahlteilnahme auf

Rund 110.000 Bürgerinnen und Bürger im Neckar-Odenwald-Kreis sind am 8. März 2026 aufgerufen, ihre Stimmen für die Wahl des 18. Landtags für den Wahlkreis 38 Neckar-Odenwald abzugeben.

 

Bei der Landtagswahl besteht also die Gelegenheit für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landes, sich in insgesamt 70 Wahlkreisen aktiv am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen und darüber zu entscheiden, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie erhalten und welche Abgeordneten in den Landtag einziehen.

 

Nachdem die Wahlbeteiligung 2016 mit 70,4 Prozent einen hohen Wert erreicht hatte, lag sie bei der vergangenen Landtagswahl 2021 mit 63,8 Prozent etwas niedriger. Auch für die anstehende Wahl appelliert Kreiswahlleiter Landrat Dr. Achim Brötel an alle Wahlberechtigten, ihr Wahlrecht in Anspruch zu nehmen: „Die Möglichkeit, frei und unabhängig wählen zu können, ist ein hohes Gut, um das in vielen Ländern erbittert gestritten und gekämpft wird. Nutzen Sie dieses demokratische Grundrecht.“

 

Wer das Wahllokal am Wahltag nicht aufsuchen möchte, besitzt die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Die Unterlagen hierzu können bei der zuständigen Wahldienststelle im Rathaus beantragt werden. Die ausgefüllten Wahlbriefe sollten so schnell wie möglich wieder zurückgeschickt oder zurückgegeben werden, weil nur die Stimmzettel berücksichtigt werden, die am Wahltag bis 18 Uhr bei der zuständigen Wahldienststelle eingegangen sind.

 

Bei der Landtagswahl am 8. März 2026 wird in Baden-Württemberg erstmals das Zweitstimmenwahlrecht Anwendung finden. Dies bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler, ähnlich wie bei der Wahl zum Bundestag, mit der Erststimme eine Person und mit der Zweitstimme eine Partei bzw. deren Landesliste wählen können. Darüber hinaus wird das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt – eine bedeutende Neuerung für junge Wähler.

 

Wahlberechtigte im Wahlkreis 38 Neckar-Odenwald können mit ihrer Erststimme unter folgenden Kandidaten und ihren jeweiligen Ersatzbewerbern (in Klammern) wählen:

Arno Meuter (Lena-Marie Dold) für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Peter Hauk (Dr. Mark Fraschka) für die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Patrick Haag (Anna Cunningham) für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Christian Ritter (Oliver Bauer) für die Freie Demokratische Partei (FDP), Lukas Huber (Harry Ballweg) für die Alternative für Deutschland (AfD), Jeffry Gorecki (Michele Iurlo) für Die Linke (Die Linke), Eberhard Leutz für die FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) und Dr. Claudia Assimus (Dr. Rainer Schulz) für die Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP).

 

Wie in der Vergangenheit auch wird nach der Wahl eine repräsentative Wahlstatistik über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigen in ausgewählten Wahlbezirken erstellt. Bei dieser Landtagswahl sind im Wahlkreis 38 Neckar-Odenwald folgende Wahlbezirke betroffen: Haßmersheim/Urnenwahlbezirk Nordost, Obrigheim/Urnenwahlbezirk Obrigheim 1, Elztal/Urnenwahlbezirk Dallau und Hardheim/Briefwahlbezirk 2. Für diese Sonderauszählungen finden sich auf den Stimmzetteln, die den Wählerinnen und Wählern in den betroffenen Wahlbezirken ausgegeben werden, Aufdrucke nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Das Wahlgeheimnis wird dabei auf jeden Fall gewährleistet. Gegebenenfalls werden zum Zweck der Wahlforschung in verschiedenen Wahlbezirken Wählerbefragungen durchgeführt. Sie sind freiwillig und anonym.

 

Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können eine kostenlose Stimmzettelschablone bei den Blinden- und Sehbehindertenverbände bestellen. Mit diesem Hilfsmittel ist es möglich, dass diese Wähler alleine wählen können. Die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kann kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter der Telefonnummer 0761/36122 angefordert werden.

 

Die Ergebnisse der Landtagswahl im Neckar-Odenwald-Kreis können noch am Wahlabend unter www.neckar-odenwald-kreis.de abgerufen werden. Das endgültige Wahlergebnis für den Wahlkreis 38 Neckar-Odenwald stellt der Kreiswahlausschuss am 12. März 2026 um 15.00 Uhr in einer öffentlichen Sitzung im Landratsamt fest. 

Landtagswahl am Sonntag, 08.03.2026 - Erteilung von Wahlscheinen

Wahlscheine für die Landtagswahl können bis Freitag, 06. März 2026, 15:00 Uhr bei der Gemeinde Haßmersheim beantragt werden. Das Rathaus ist bis zu diesem Zeitpunkt besetzt.

Ist ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen, kann dieser bis zum Tag vor der Wahl 12:00 Uhr neu erteilt werden.

 

In diesen Fällen können Sie am Samstag, 07. März 2026 bis 12:00 Uhr beim Bürgermeisteramt Haßmersheim einen Ersatzwahlschein beantragen. Das Rathaus ist von 9:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0151/26341088 erreichbar.

 

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine noch bis zum Wahlsonntag, 15:00 Uhr in der Sport- und Festhalle, Friedenstraße 2 (Wahlbezirk I) beantragt werden. Gleiches gilt für Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist nach § 11 Abs. 1  Landeswahlordnung oder die Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Landeswahlgesetz versäumt haben oder ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen nach § 18 Abs. 1 Landeswahlordnung oder § 22 Abs. 1 Landeswahlgesetz entstanden ist.

 

Bei plötzlicher Erkrankung ist unbedingt darauf zu achten, dass ein beauftragter Dritter durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen muss, dass er zur Wahlscheinantragstellung berechtigt ist.

 

Bitte beachten Sie auch, dass die Wahlunterlagen bis 18:00 Uhr am Wahlsonntag bei der Gemeinde Haßmersheim, Theodor-Heuss-Straße 45, 74855 Haßmersheim, eingegangen sein müssen.

Wahlbekanntmachung

Die Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg finden Sie hier (PDF-Dokument, 152,53 KB, 10.02.2026).

Bekanntmachung Wahl- Einsicht Wählerverzeichnis und Erteilung Wahlschein

Die Bekanntmachung Wahl- Einsicht Wählerverzeichnis und Erteilung Wahlschein finden Sie hier (PDF-Dokument, 478,01 KB, 02.02.2026).

Erklärfilme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg für Schulen, Kommunen und Kinos erschienen

Zur Landtagswahl am 8. März 2026 hat die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB BW) mehrere Erklärvideos veröffentlicht, auch in Leichter Sprache.

 

Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg? Was ist der Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme? Und worauf muss man in der Wahlkabine achten? Auf diese und viele andere Fragen geben die neuen Erklärfilme der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Antworten. Die Animationsfilme richten sich an alle Wahlberechtigten. Sie sind auch für den Einsatz im Unterricht oder für Schulungen von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern geeignet.

 

Drei Erklärfilme wurden zudem in Leichter Sprache erstellt, damit sich auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringen Deutschkenntnissen über die Landtagswahl informieren können. Diese Erklärfilme sind eine Gemeinschaftsproduktion der LpB und der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Nora Welsch.

 

Alle Erklärfilme stehen auf dem YouTube-Kanal der LpB zur Verfügung: https://www.youtube.com/@lpbbw/videos

 

Zu den einzelnen Videos:

„Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst“ (3:16 min)

Warum ist die Wahl des Landtags so wichtig – und welche Fragen werden auf Landesebene entschieden? Wer ist wahlberechtigt? Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform? Wie kann man seine Stimme abgeben? All diese Fragen werden in diesem Video beantwortet https://youtu.be/3r2jby0Lpzc

 

„Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?“ (2:37 min)

Grundlegende Fragen zum Landtag, zur Bedeutung von Landespolitik und zur Landtagswahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/8m1uZnbj9RA

 

„Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:23 min)

Was macht man mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel? Grundlegende Fragen zur Briefwahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/FCcZ4p5NDhw

 

„Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:03 min)

Wie lange sind die Wahlräume offen? Was muss man zum Wählen mitnehmen? Grundlegende Fragen zum Wahlvorgang am Wahltag werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/i2WLDBg3820

 

LpB-Wahlportal zur Landtagswahl:

Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 8. März 2026 bietet das LpB-Portal www.landtagswahl-bw.de. Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Die Angebote der LpB zur Wahl werden auf diesen Seiten eingestellt, sobald sie verfügbar sind.

Wahlbenachrichtigungen für die am Sonntag, 08. März 2026 stattfindende Landtagswahl

Die Wahlbenachrichtigungen für die am Sonntag, 08. März 2026 stattfindende Landtagswahl werden in den nächsten Tagen allen Wahlberechtigten zugestellt. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 14. Februar eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss bis spätestens Freitag, 20. Februar, 12:00 Uhr, Einspruch bzw. einen Antrag auf Berichtigung einlegen. Wir verweisen hierzu auf die öffentliche Bekanntmachung über das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis. Es wird darum gebeten, die Wahlbenachrichtigung sorgfältig aufzubewahren, damit sie am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden kann. Auf die Möglichkeit der Briefwahl wird hingewiesen.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06. März, 15:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Haßmersheim, Bürgerbüro, Theodor-Heuss-Straße 45, 74855 Haßmersheim beantragt werden.

Wahlscheinantrag bequem per Internet
Für die Landtagswahl am Sonntag, 08. März 2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 LWO). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.hassmersheim.de (Gemeinde & Service Wahlen 2026 Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen) an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

 

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstand gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)hassmersheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro (Telefon 06266/791-32, E-Mail: buergerbuero(@)hassmersheim.de) oder Frau Fischer (Telefon 06266/791-34, E-Mail: wahl(@)hassmersheim.de).

Hier finden Sie den Link zum Internetwahlschein.

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