Landtagswahl 2026
Wahlbekanntmachung
Die Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg finden Sie hier (PDF-Dokument, 152,53 KB, 10.02.2026).
Bekanntmachung Wahl- Einsicht Wählerverzeichnis und Erteilung Wahlschein
Die Bekanntmachung Wahl- Einsicht Wählerverzeichnis und Erteilung Wahlschein finden Sie hier (PDF-Dokument, 478,01 KB, 02.02.2026).
Erklärfilme zur Landtagswahl in Baden-Württemberg für Schulen, Kommunen und Kinos erschienen
Zur Landtagswahl am 8. März 2026 hat die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB BW) mehrere Erklärvideos veröffentlicht, auch in Leichter Sprache.
Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform in Baden-Württemberg? Was ist der Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme? Und worauf muss man in der Wahlkabine achten? Auf diese und viele andere Fragen geben die neuen Erklärfilme der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Antworten. Die Animationsfilme richten sich an alle Wahlberechtigten. Sie sind auch für den Einsatz im Unterricht oder für Schulungen von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern geeignet.
Drei Erklärfilme wurden zudem in Leichter Sprache erstellt, damit sich auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringen Deutschkenntnissen über die Landtagswahl informieren können. Diese Erklärfilme sind eine Gemeinschaftsproduktion der LpB und der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Nora Welsch.
Alle Erklärfilme stehen auf dem YouTube-Kanal der LpB zur Verfügung: https://www.youtube.com/@lpbbw/videos
Zu den einzelnen Videos:
„Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst“ (3:16 min)
Warum ist die Wahl des Landtags so wichtig – und welche Fragen werden auf Landesebene entschieden? Wer ist wahlberechtigt? Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform? Wie kann man seine Stimme abgeben? All diese Fragen werden in diesem Video beantwortet https://youtu.be/3r2jby0Lpzc
„Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?“ (2:37 min)
Grundlegende Fragen zum Landtag, zur Bedeutung von Landespolitik und zur Landtagswahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/8m1uZnbj9RA
„Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:23 min)
Was macht man mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel? Grundlegende Fragen zur Briefwahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/FCcZ4p5NDhw
„Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:03 min)
Wie lange sind die Wahlräume offen? Was muss man zum Wählen mitnehmen? Grundlegende Fragen zum Wahlvorgang am Wahltag werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/i2WLDBg3820
LpB-Wahlportal zur Landtagswahl:
Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 8. März 2026 bietet das LpB-Portal www.landtagswahl-bw.de. Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Die Angebote der LpB zur Wahl werden auf diesen Seiten eingestellt, sobald sie verfügbar sind.
Wahlbenachrichtigungen für die am Sonntag, 08. März 2026 stattfindende Landtagswahl
Die Wahlbenachrichtigungen für die am Sonntag, 08. März 2026 stattfindende Landtagswahl werden in den nächsten Tagen allen Wahlberechtigten zugestellt. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 14. Februar eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss bis spätestens Freitag, 20. Februar, 12:00 Uhr, Einspruch bzw. einen Antrag auf Berichtigung einlegen. Wir verweisen hierzu auf die öffentliche Bekanntmachung über das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis. Es wird darum gebeten, die Wahlbenachrichtigung sorgfältig aufzubewahren, damit sie am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden kann. Auf die Möglichkeit der Briefwahl wird hingewiesen.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06. März, 15:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Haßmersheim, Bürgerbüro, Theodor-Heuss-Straße 45, 74855 Haßmersheim beantragt werden.
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Für die Landtagswahl am Sonntag, 08. März 2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 LWO). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.hassmersheim.de (Gemeinde & Service Wahlen 2026 Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen) an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstand gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)hassmersheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro (Telefon 06266/791-32, E-Mail: buergerbuero(@)hassmersheim.de) oder Frau Fischer (Telefon 06266/791-34, E-Mail: wahl(@)hassmersheim.de).
Hier finden Sie den Link zum Internetwahlschein.
