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Aktuelle Corona-Regelungen
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist hier zu finden.
Seit dem 12.12.2020 gelten landesweite Ausgangsbeschränkungen. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur aus triftigen Gründen erlaubt.
Diese triftigen Gründe sind insbesondere:
Weitere triftige Gründe sind hier zu finden.
Auch tagsüber gibt es seit dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5 bis 20 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:
Weitere triftige Gründe sind hier zu finden.
Ändert sich etwas bei religiösen Feiern, Gottesdiensten und Beerdigungen?
Der Besuch von Veranstaltungen zur Religionsausübung sowie von Veranstaltungen bei Todesfällen stellt tagsüber wie auch nachts einen triftigen Grund dar, die Wohnung bzw. die Unterkunft zu verlassen (§ 1c Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 4 CoronaVO).
Veranstaltungen bei Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, sowie Aussegnungen, Beisetzungen und Beerdigungen können weiter stattfinden. Hier gelten unverändert die Regeln der Corona-Verordnung. Der Gemeindegesang in geschlossenen Räumen ist nicht erlaubt. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten des Abstands zu anderen Personen von 1,5 Metern sind verpflichtend. Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist nur nach Anmeldung bei dem oder der Veranstalter*in möglich.
Wie viele Personen können an Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten im Freien teilnehmen?
Bei Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, ist der Mindestabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Die Personenzahl ist vor diesem Hintergrund auf Grund der örtlichen Voraussetzungen auf den Friedhöfen in Haßmersheim, Hochhausen und Neckarmühlbach auf jeweils 20 Personen begrenzt.
Alle aktuellen und bisherigen Corona-Updates für Haßmersheim finden Sie unter der Rubrik "Corona-Pandemie".
Weiterführende Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:
- Landratsamt Mosbach
- Sozialministerium Baden-Württemberg
- Robert-Koch-Institut