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Mit den Wintertagen kommen für alle Bürgerinnen und Bürger wieder eine Reihe von Verpflichtungen im Rahmen des Räum- und Streudienstes. Für die meisten Grundstückseigentümer ist die Ausführung der damit verbundenen Aufgaben eine Selbstverständlichkeit geworden, dafür sei Ihnen an dieser Stelle herzlich gedankt.
Denken Sie bitte jetzt im Winter daran, dass die Gehwege bzw. dort wo kein Gehweg vorhanden ist ein 1,50 Meter breiter Randstreifen am Fahrbahnrand für den Fußgängerverkehr frei gehalten und erforderlichenfalls die vereisten Wege gestreut werden müssen. Bitte verzichten Sie im Interesse unserer Umwelt auf den Einsatz von Streusalz und verwenden Sie stattdessen abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt. Die örtliche Räum- und Streupflichtsatzung untersagt die Nutzung von Streusalz durch private Grundstückseigentümer ausdrücklich.
Beim Schneeräumen ist zudem Folgendes zu beachten
Der geräumte Schnee und das auftauende Eis sind auf dem restlichen Teil bzw. am Rande des Gehwegs anzuhäufen. Bitte räumen Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf Fahrbahn und Gehweg muss auch bei Winterwetter gewährleistet sein. Übermäßige Anhäufungen auf der Fahrbahn erschweren das Durchkommen nicht nur für Anlieger, sondern auch für die Räumfahrzeuge der Gemeinde. Die Mitarbeiter unseres Bauhofs werden Ihnen dankbar sein, wenn die Räumung der Schneemassen ungehindert erfolgen kann.
Wir bitten alle Autofahrer, darauf zu achten, dass in sehr engen Gassen auch ohne zusätzliche Beschilderung schon von Gesetzes wegen Parkverbot besteht. Unsachgemäß geparkte Fahrzeuge behindern nicht nur den Winterdienst, sie können auch beschädigt werden. Diesen Ärger können wir uns sicher sparen.
Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass der Winterdienst nicht an allen Orten gleichzeitig zum Einsatz kommen kann und nach den im Räumungsplan festgelegten Dringlichkeitsstufen vorgeht.
Bitte beachten Sie auch, dass herabhängende mit Schnee und Eis beschwerte Äste von Bäumen und Sträuchern die Arbeit der Räumfahrzeuge behindern. Deshalb sollten Sie, sofern noch nicht geschehen, die betreffenden Gehölze im Verkehrsraum zurückschneiden.
Wir wünschen Ihnen schöne sowie hoffentlich unfall- und störungsfreie Wintertage.
Ihre Gemeindeverwaltung