„Gelbes Band“ im Rathaus erhältlich
An und unter Obstbäumen verderben jährlich Unmengen an Obst, da es nicht geerntet wird. Hier setzt die Aktion „gelbes Band“ an und möchte Abhilfe schaffen, um der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken. Denn oftmals gibt es Personen, die die Früchte der Obstbäume gerne essen und verwerten würden, sich aber unsicher sind, ob die betreffenden Bäume von ihnen abgeerntet werden dürfen.
Das gelbe Band sorgt für Klarheit, denn markierte Bäume zeigen eindeutig an: Hier darf jeder in haushaltsüblichen Mengen für den eigenen Verbrauch ernten. Sind die Bäume nicht gekennzeichnet, bedeutet das: Hier darf nur der Besitzer ernten. Damit ist es für Interessierte und Obstbaumbesitzer ganz klar, welches Obst öffentlich zur Verfügung steht. Dann steht dem Genuss bzw. der Verwertung der Früchte von den Streuobstwiesen im Landkreis nichts mehr entgegen.
Die Aktion startet zur Kirschernte im Juli und setzt sich bis zum Ende der Apfelernte im Oktober fort.
An der Aktion interessierte Obstbaumbesitzer erhalten die jeweils benötigte Anzahl gelber Bänder bei ihren Gemeindeverwaltungen. Für die Organisation der Aktion „gelbes Band“ im Neckar-Odenwald-Kreis ist der Fachdienst Landwirtschaft verantwortlich. Bernhard Heim, Leiter des Fachdienstes, erläutert: „Streuobstwiesen bleiben uns in Zukunft nur erhalten, wenn sie gepflegt und genutzt werden. Oftmals wird das Obst für leckere Kuchen, Obstsäfte oder auch für feine Spirituosen verwendet. Aber immer wieder kommt es vor, dass Bäume nicht abgeerntet werden, wenn beispielsweise die Obsternte in einem Jahr besonders groß ausfällt oder Eigentümer keine Zeit haben. Hier schafft das gelbe Band nun einen guten Ausgleich. Also: bitte mitmachen!“, so Heim. Gelbe Bänder erhalten Sie kostenlos im Rathaus bei Frau Schreyer, Tel. 06266/791-46.
Zur Klärung rechtlicher Fragen anbei noch ein Hinweis. Als Verfügungsberechtigte obliegen Ihnen Verkehrssicherungspflichten. Das bedeutet, Sie müssen Gefahrenquellen ausschließen, die durch Astbruch, Stolperfallen o.ä. entstehen könnten, um Schäden anderer zu verhindern. Ihre Haftung können Sie nicht durch einen Hinweis wie „Ernten auf eigene Gefahr“ o.ä. ausschließen. Bevor Sie ein gelbes Band anbringen, sollten Sie daher mit Ihrer Haftpflichtversicherung abklären, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Die Teilnahme an der Aktion erfolgt auf eigene Verantwortung der Obstbaumbesitzerinnen und -besitzer. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft übernimmt keinerlei Haftung.