
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot geschaffen. Projektträger und Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Was wird gefördert?
- Im Förderschwerpunkt Grundversorgung werden unter anderem Dorfgasthäuser und -läden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gefördert.
- Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird das Wohnen im Ortskern gefördert.
- Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden u. a. Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten und gewerblichen Projekte.
Sollten Sie ein Projekt planen und noch nicht begonnen haben, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich direkt an
Frau Schreyer, Telefonnummer: 06266 791-46 oder E-Mail schreiben,
um die erforderlichen Unterlagen und eventuellen Fördermöglichkeiten anzufragen und abzustimmen.