Wahlen 2024: Gemeinde Haßmersheim

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Rathaus
Wahlen 2024

Hauptbereich

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Bekanntmachung Wahlergebnis Gemeinderatswahl 2024

Unter folgendem Link (PDF-Dokument, 560,58 KB, 11.06.2024) finden Sie die Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Gemeinderatswahl 2024.

Haßmersheim hat gewählt!

Unter diesem Link finden Sie die Wahlergenisse der Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahl 2024 in der Gemeinde Haßmersheim.

Die Wahlbeteiligung wird nach der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 11.06.2024 korrigiert und wird sodann veröffentlicht sowie nach oben korrigiert.

Wahlaufruf von Bürgermeister Christian Ernst zu den Europa- und Kommunalwahlen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am kommenden Sonntag finden deutschlandweit die Wahl zum Europäischen Parlament und gleichzeitig in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen (u.a. Gemeinderat, Kreistag) statt.

 

Entscheiden Sie mit Ihren Stimmen über die Zukunft in Europa, in unserem Neckar-Odenwald-Kreis und bei uns vor Ort in der Gemeinde Haßmersheim.

 

Sowohl bei den Kommunalwahlen als auch erstmals bei der Europawahl dürfen bereits junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr wählen. Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden, staatsbürgerschaftlichen Rechte. Machen Sie von diesem demokratischen Grundrecht Gebrauch. Nur wenn Sie Ihre Stimme abgeben, können Sie mitentscheiden.

 

Gehen Sie deshalb am 9. Juni 2024 zur Wahl.

 

Die Wahllokale in Haßmersheim, Hochhausen und Neckarmühlbach sind am Wahltag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Wenn Sie an diesem Tag nicht vor Ort sind, können Sie noch Briefwahlunterlagen beantragen. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage https://www.hassmersheim.de/gemeinde-service/wahlen-2024 oder bei uns im Bürgerbüro.

 

Bereits jetzt meinen herzlichen Dank den vielen ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, welche uns in der Gemeindeverwaltung bei der Durchführung dieser wichtigen Aufgabe unterstützen.

 

Ihr

 

Christian Ernst

Bürgermeister

Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen

Am Dienstag, 11. Juni 2024 findet um 17:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Haßmersheim, Sitzungssaal (3. OG), Theodor-Heuss-Straße 45, 74855 Haßmersheim, eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.

 

Tagesordnung

  1. Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Kreistags am 9. Juni in der Gemeinde
  2. Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024
 

Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.

 

Christian Ernst

Bürgermeister und Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln! Wahlen am 9. Juni 2024

„Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat oder wem das Hochwasser zuhause seine Briefwahlunterlagen unbrauchbar gemacht hat, sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeinde-behörde zugehen!“, appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an alle derart betroffenen Wahlberechtigten. „Dort können Ersatzunterlagen ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. Die Rathäuser haben hierzu extra geöffnet. Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei der Urnenwahl.“
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein an der Wahl teilnehmen – entweder per Briefwahl oder gegen Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zuge-gangen ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären lässt, sollte sich daher umgehend mit seiner Wohnortgemeinde in Verbin-dung setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Post-versand für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persön-lich bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort
und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zuge-gangen sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst bean-tragten Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen ein-gehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden. Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.
Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeit-punkt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp werden.
In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbin-dung mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch, wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.
Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Ad-resse abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszäh-lung nicht mehr berücksichtigt werden.

„Stellen Sie die Weichen für wichtige Zukunftsentscheidungen in Europa und vor Ort“: Wahlaufruf von Landrat Dr. Achim Brötel zu den Europa- und Kommunalwahlen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

am 9. Juni sind Sie zur Direktwahl des zehnten Europäischen Parlaments aufgerufen. Das Europäische Parlament ist das größte multinationale Parlament der Welt. Viele politische Entscheidungen fallen in den Gremien in Brüssel oder Straßburg. So gehen über zwei Drittel aller Gesetze in Deutschland unmittelbar oder mittelbar auf Entscheidungen der EU zurück. Europa bestimmt also in hohem Maße unseren Alltag. Auf Ihre Stimme bei der Europawahl kommt es daher an!

 

Gleichzeitig bietet der Wahltag durch die Wahlen der Ortschafts- und Gemeinderäte sowie des Kreistags die Möglichkeit, über zukünftige Entwicklungen direkt vor Ort mitzubestimmen. Sowohl bei den Kommunalwahlen als auch erstmals bei der Europawahl dürfen bereits junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr wählen. Im Neckar-Odenwald-Kreis sind somit beeindruckende 115.000 Wählerinnen und Wähler wahlberechtigt. Als Landrat und Kreiswahlleiter appelliere ich deshalb an diese Bürgerinnen und Bürger, Ihr Wahlrecht auch auszuüben. Denn die Möglichkeit, frei und unabhängig wählen zu können, ist ein hohes Gut, um das in vielen Ländern – gerade auch ganz aktuell – erbittert gestritten und gekämpft wird. Nutzen Sie dieses demokratische Grundrecht! Und wenn Sie am Wahltag nicht persönlich wählen gehen können oder im Urlaub sein sollten, machen Sie bitte von Ihrem Briefwahlrecht Gebrauch. Auf welchem Weg auch immer: Für unsere Demokratie sollte jeder bereit sein, ein wenig Zeit zu investieren. Mit Ihrer Stimme stellen Sie die Weichen für wichtige Zukunftsentscheidungen in Europa und vor Ort.

 

Die Ergebnisse der Europawahl im Neckar-Odenwald-Kreis können Sie noch am Wahlabend unter www.neckar-odenwald-kreis.de abrufen. Die Ergebnisse der Kommunalwahlen werden dann am darauffolgenden Montag nach und nach auf der Webseite des Kreises beziehungsweise der einzelnen Kommunen veröffentlicht.

 

Ihr

Dr. Achim Brötel

Landrat

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags am 09.06.2024

Hier (PDF-Dokument, 169,13 KB, 15.05.2024) finden Sie die Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags am 09.06.2024.

Bitte beachten: Briefwahlunterlagen

Bitte beachten Sie, dass Sie durch das beantragen der Briefwahlunterlagen neue Wahlunterlagen zugesand bekommen.

Die vorherig zugesendeten Wahlunterlagen sind daher gegenstandslos.

Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen können bis Donnerstarg, 06.06.2024 12:00 Uhr noch online beantragt werden. Danach müssen die Unterlagen direkt im Rathaus beantragt und abgeholt werden. Dies ist bis Freitag, 07.06.2024 12:00 Uhr möglich.

 

Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen und Europawahl am 9.6.2024

Die Wahlbenachrichtigungen für die am Sonntag, 9. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen und Europawahl werden in den nächsten Tagen allen Wahlberechtigten zugestellt. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss bis spätestens Freitag, 24. Mai 2024, 12.00 Uhr, Einspruch bzw. einen Antrag auf Berichtigung einlegen. Wir verweisen hierzu auf die öffentliche Bekanntmachung über das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis. Es wird darum gebeten, die Wahlbenachrichtigung sorgfältig aufzubewahren, damit sie am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden kann. Auf die Möglichkeit der Briefwahl wird hingewiesen.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Haßmersheim, Bürgerbüro, Theodor-Heuss-Straße 45, 74855 Haßmersheim beantragt werden.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Für die Kommunalwahlen und die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 KomWO). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.hassmersheim.de (Gemeinde & Service Wahlen 2024 Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen) an.

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf

Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift

senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem

dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend

per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre

Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@hassmersheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie

Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an

Herrn Gehrmann, Telefon 06266/791-31,

E-Mail: daniel.gehrmann@hassmersheim.de oder

Frau Fischer, Telefon 06266/791-34,

E-Mail: bianca.fischer@hassmersheim.de oder an

buergerbuero@hassmersheim.de

 

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Hier (PDF-Dokument, 167,39 KB, 24.04.2024) finde Sie die Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.06.2024.

Bekanntmachung Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024

Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 finden Sie hier (PDF-Dokument, 214,18 KB, 18.04.2024).

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024

Die Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 finde Sie hier (PDF-Dokument, 135,74 KB, 26.02.2024).

Erklärvideo: So wählt man richtig!

Das Erklärvideo der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg finden Sie hier.

Wahlhilfen in Leichter Sprache für die Europa- und Kommunalwahlen 2024

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg stellt Wahlhilfen in Leichter Sprache für die bevorstehenden Wahlen des Europaparlaments sowie für die Kommunalwahl 2024 bereit. 

Diese erhalten Sie während den Öffnungszeiten (solange der Vorrat reicht) in unserem Bürgerbüro oder per pdf unter unten stehenden Links:

Europawahl 2024 (PDF-Dokument, 5,36 MB, 26.02.2024)

Kommunalwahl 2024 (PDF-Dokument, 7,92 MB, 26.02.2024)

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